Die Landesregierung hat einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Einführung des so genannten Feuerwehrführerscheins erlaubt. Diesen längst überfälligen Schritt begrüßt der SPD-Landtagsabgeordnete Alfred Winkler: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“
Konkret geht es darum, dass seit 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigen, Einsatzfahrzeuge aber meist schwerer sind. Viele jüngere Mitglieder der Einsatzdienste dürften daher nicht ans Steuer. „Die Neuregelung erlaubt es Fahrerlaubnisinhabern, nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis 4,75 t zu fah-ren“, erläutert Winkler. Möglich wurde diese Regelung durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion letzten Sommer. Im Land hatte die SPD-Landtagsfraktion mehrmals eine rasche Umsetzung angemahnt.