Unterstützung für einen Staatsvertrag über das Schweizer Atomendlager

MdB und MdL

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter freut sich über die Unterstützung der Konstanzer CDU-Kollegen aus Bund und Land bei der Forderung eines Staatsvertrags zum Atomendlager. "Weil die Sicherheit über die nationalen Grenzen der Schweiz hinaus gefährdet sein kann, ist es sinnvoll, wenn ein Staatvertrag die Rechte und Pflichten klar und deutlich festschreibt", so die Abgeordnete. Es sei wichtig, dass die Region gemeinsam zusammenstehe, um diese Position gegenüber der Schweiz deutlich zu machen. Schließlich seien durch ein grenznahes Endlager die Kreise Waldshut, Konstanz und Lörrach betroffen. Bereits 2013 hatte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete mit mehreren Fragen an die schwarz-gelbe Bundesregierung gewandt: "Auf meine 2013 an die Bundesregierung gestellte Anfrage nach der Notwendigkeit eines Staatsvertrages antwortete mir die damalige Umweltstaatssekretärin Ursula Heinen-Esser (CDU), dass dies nicht erforderlich sei, da die bestehenden Vereinbarungen ausreichend seien. Der Bundesregierung stünden keine nationalen, internationalen und völkerrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um die Schweiz zu einer strategischen Umweltprüfung (SUP) zu verpflichten. Die Schweiz sei nicht Vertragspartei des sogenannten SEA-Protokolls der UNECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa). Dieses sieht eine SUP bereits im vorgelagerten Standortauswahlverfahren (Anmerkung: in der 2. Etappe des Sachplanverfahrens) vor.

"Gerade weil die Schweiz nicht zu einer strategischen Umweltprüfung (SUP) völkerrechtlich verpflichtet ist, halte ich es für wichtig, mit der Schweiz über einen Staatsvertrag spätestens zu Beginn der 3. Etappe erneut zu diskutieren. Der Staatsvertrag muss u.a. Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verringerung der Auswirkungen in der grenznahen Region regeln", so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Dennoch habe das Bundesumweltministerium bereits mit Veröffentlichung der Standortregionen am 30.01.2015 durch das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) noch einmal die Forderung der Einleitung einer SUP seitens der Schweiz bekräftigt.

Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt und in einem Bericht beschrieben, wie sich ein Projekt auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter auswirken kann. Zu dem Bericht können die Öffentlichkeit, fachlich betroffene Behörden, aber auch Bürger und Behörden in eventuell betroffenen Nachbarstaaten Stellung nehmen. Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen.

Die SUP ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die SUP wird bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden.

 

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